
Voraussetzungen für die Aufnahme in den Verselbständigungsbereich
Eine Verlegung in den Verselbständigungsbereich ist möglich, wenn die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der ersten Therapiephase eine deutliche Besserung des Beschwerdebildes erreicht haben. Sie sollten erkannt haben, dass hinter ihren Symptomen Probleme stehen, die man lösen kann. Die Bewohner sollten ein solches Maß
an Eigenverantwortlichkeit aufweisen, dass sie sich an Absprachen halten und ihren Tag weitgehend selbst strukturieren können. Sie müssen bereits eine Ausbildung begonnen haben und in der Lage sein, regelmäßig in die Arbeit bzw. Schule zu gehen.
| Nach der Verlegung in den Verselbständigungsbereich erfolgt eine dreimonatige Eingewöhnungsphase, in der die Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwar schon selbständiger leben können, die Betreuung aber noch wie in der ersten Therapiephase fortgesetzt wird. In dieser Zeit wird festgestellt, ob die Bewohner tatsächlich mit
dem neugewonnenen Freiraum umgehen können und den Anforderungen eines eigenständigeren Lebens gewachsen sind. Bei einem erneuten Auftreten von Krankheitssymptomen wie z. B. schweren Depressionen, Angstzuständen, Selbstverletzungen usw., erfolgt zur Krisenintervention eine sofortige Rückverlegung in den Aufnahmebereich unseres Hauses. Hierfür stehen ein bis zwei Kriseninterventionsplätze
zur Verfügung. |