Aufnahmeverfahren

Vor der Aufnahme in unser psychotherapeutisches Jugendheim findet ein ambulantes Gespräch statt, um abzuklären, ob sich der Jugendliche bzw. junge Erwachsene in unserer therapeutischen Gemeinschaft wohl fühlen kann und vom Krankheitsbild und von der Motivation her für unser Haus geeignet ist.

Von Anfang an werden die Jugendämter, die bis zum 21. Lebensjahr für die Maßnahme als Kostenträger zuständig sind, mit in die gemeinsame Planung einbezogen. In einem Hilfeplangespräch wird die Notwendigkeit und Zielsetzung  der Maßnahme festgelegt. Danach wird vom Jugendamt der Hilfeplan erstellt. In Abständen von einem halben Jahr erhält das Jugendamt einen Entwicklungsbericht, in dem der Verlauf der therapeutischen und pädagogischen Arbeit dargestellt wird. Im Anschluss daran erfolgt die Fortschreibung des Hilfeplanes.

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Stand: 09. Oktober 2002.