 Entlassungsverfahren
Der Aufenthalt im Verselbständigungsbereich dauert nur so lange, wie es für die Persönlichkeitsentwicklung der Bewohner erforderlich ist. Eine Entlassung kann erfolgen, wenn sie sich psychisch soweit stabilisiert hat, dass sie/er keine Angst mehr vor dem Alleinleben haben und selbständig genug sind, das Leben selbst in die
Hand zu nehmen. Oft kommen die Jugendlichen zu diesem Punkt, wenn sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine weiterführende Ausbildung wie z. B. ein Studium beginnen wollen.
| Die Entlassung wird drei Monate zuvor mit dem Jugendamt und den Jugendlichen besprochen. In diesem letzten Therapieabschnitt werden die Jugendlichen dazu angehalten, die Lösung ihrer Probleme selbständig in die Hand zu nehmen, damit sie nach der Entlassung eine realistische Chance haben, mit
ihrem Leben dann auch allein fertig zu werden.
Natürlich besteht auch nach der Entlassung für die Jugendlichen in Krisensituationen die Möglichkeit zu einem ambulanten Gespräch.
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