 Zweite Therapiephase
Bei den Therapieplätzen im Verselbständigungsbereich handelt es sich um eine weiterführende Maßnahme des Landhauses Pfaffenwinkel mit dem Ziel, bei den Bewohnern unserer Einrichtung in der zweiten Phase des therapeutischen Prozesses die Ablösung und Verselbständigung zu fördern. Hier erhalten die Jugendlichen und
jungen Erwachsenen bei der Erprobung eines selbständigeren Lebens, mit Übernahme von mehr Eigenverantwortung, die noch notwendige Unterstützung.
Die in der Psychotherapie gewonnenen Erkenntnisse können im Alltag umgesetzt und erprobt werden. Neue Erfahrungen mit dem größeren Freiraum werden gemacht. Dadurch ist es den Jugendlichen möglich, eine realistischere Einschätzung von sich selbst und der Umwelt erlangen. Sie werden dazu angehalten, sich mit der
Gegenwart auseinanderzusetzen, anstatt sich in die Probleme ihrer Vergangenheit zu flüchten. | Die Patienten lernen schrittweise, ihre Probleme selbst zu lösen. Dadurch entwickeln sie mehr Selbstbewusstsein und werden insgesamt belastbarer, so dass sie in Konfliktsituationen nicht mehr so schnell in ein altes Fehlverhalten
zurückfallen. Die Jugendlichen lernen, sozusagen wetterfest für das Leben zu werden.
Für die Aufnahme in den Verselbständigungsbereich gibt es bestimmte
Voraussetzungen, die jeder Jugendliche erfüllen muss.
Jeder Jugendliche im Verselbständigungsbereich wird bei seinen individuellen Problemen unterstützt.
Schwerpunkte des Verselbständigungsbereichs sind die Konfliktbewältigung im Alltag, die Förderung der Ausbildung und eine Unterstützung im lebenspraktischen und hauswirtschaftlichen Bereich. Das
soziale Umfeldes außerhalb der Einrichtung bekommt einen höheren Stellenwert. Der psychotherapeutische Prozess wird ambulant fortgeführt.
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